Fördermaßnahme der KfW

seit 01.07.2022 ist leider der Fördertopf leer

 

Wir möchten Sie auf eine Neuerung der Fördermaßnahmen der KfW aufmerksam machen:

Erweiterte Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen
Die KfW informiert über die Einführung eines Zuschussprogrammes für Einbruchschutz.
Mit diesem Zuschussprogramm fördert die KfW die Anschaffung einbruchhemmender Maßnahmen von Eigentümern oder Mietern in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen.

Für eine stärkere Förderung kleinerer Maßnahmen gibt es ab sofort gestaffelte Zuschüsse.

20% Zuschuss für die ersten 1.000 Euro Investitionskosten.

10% Für jeden weiteren Euro der investiert wird.

Es werden Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.

Alle Details zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier unter www.kfw.de/455-E

Quelle: KfW-Newsletter: Bauen, Wohnen, Energie sparen